
Photovoltaik-Batteriespeicher
Die Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz unterstützt mit dem Förderprogramm »Photovoltaik-Batteriespeicher« die Errichtung von Batteriespeichern in Kombination mit der Errichtung neuer Anlagen zur Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen. Die Nachrüstung bestehender Photovoltaikanlagen mit einem Speicher ist nicht förderfähig.
Die Fördermittel sind ausgeschöpft. Es werden keine weiteren Anträge angenommen!
Voraussetzungen
- Die förderfähige Batteriespeicheranlage muss in Verbindung mit einer PV-Anlage im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2025 neu errichtet werden. Entscheidend ist das Datum der Schlussrechnung.
- Die Antragstellung ist für Privatpersonen und Sportvereine, die vereinseigene Sportstätten betreiben, möglich. Die Antragstellung muss vor Baubeginn erfolgen.
- Gefördert wird maximal im Verhältnis 1:1 (Batteriespeicherkapazität pro kWh zur Leistung der Photovoltaikanlage pro kWp). Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität ist nicht förderfähig, die Förderhöhe wird gegebenenfalls anteilig reduziert.
- Nicht gefördert werden Eigenleistungen und Prototypen sowie gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.
- Der Batteriespeicher muss mit einer neuen PV-Anlage und dem öffentlichen Stromnetz verbunden sein.
- Der Standort muss im rheinland-pfälzischen Territorium der Landeshauptstadt Mainz liegen.
- Die Mindestgröße der PV-Anlage beträgt 3 kWp für die Speicherförderung.
- Die Anlage ist mindestens zehn Jahre lang zu betreiben.
- Für die Berechnung der Förderung wird die nutzbare Kapazität des Batteriespeichers als Berechnungsgrundlage verwendet.
- Es werden keine Blei- oder Blei-Gel-Batteriespeicher gefördert.
- Pacht-, Miet- und ähnliche Modelle sind nicht förderfähig.
Was wird gefördert?
Die Neuerrichtung von Photovoltaik-Batteriespeichern in Verbindung mit einer neu errichteten Photovoltaikanlage an bestehenden Gebäuden (Baugenehmigung vor 31.12.2022) im rheinland-pfälzischen Stadtgebiet Mainz.
Förderfähig sind folgende Kosten:
- Planungskosten
- Installationskosten
- Material- und Herstellungskosten
| Maßnahme | Förderung | Deckelung |
|---|---|---|
| Für private Haushalte | 150 € pro kWh* | maximal 1.500 € |
| Für Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten | 150 € pro kWh* | maximal 4.500 € |
Die Grundlage für eine Förderung bildet die Richtlinie zu diesem Förderprogramm (siehe Download). Es werden keine Förderanträge mehr angenommen.
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Photovoltaik-Batteriespeicher
Photovoltaik-Batteriespeicher
Das Förderprogramm »Photovoltaik-Batteriespeicher« wird in Kooperation mit der Landeshauptstadt Mainz und im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz umgesetzt.



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